Kundeninformation

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

wenn Sie sich Online zu unseren Kursen anmelden, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, melden Sie sich bitte bei der betreffenden Außenstellenleitung oder der Geschäftsstelle.

Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht mehr.
Sollte ein Kurs bereits belegt sein oder ausfallen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern

 

Zusatz:
Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Die Vertragspartnerin kann bis zum Tag vor dem 2. Unterrichtstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, sofern die betroffene Veranstaltung mehr als sieben Unterrichtstermine beinhaltet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 4 € einbehalten.
(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die kvhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(3) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.

 

Gebührentarife ab 01.08.2020
(gem. Beschluss des Kreistages vom 17.02.2020): Die Gebühren je Unterrichtsstunde betragen für folgende Fachbereiche:

 a)    Politik-Gesellschaft-Umwelt:       2,70 € / 3,35 €

b)    Kultur-Gestalten:                          2,70 € / 3,25 €

c)    Gesundheit:                                  3,25 € / 3,75 €

d)    Sprachen:                                     2,95 €

e)    Arbeit-Beruf:                                4,30 €

f)     Für Vorträge mit weniger als 4 U-Std. beträgt die Gebühr mindestens 4,00 €/Ustd.

g)    Für Schulabschlüsse und Sondermaßnahmen gelten besondere Gebühren. Höhere Gebühren gelten für Kurse mit erhöhtem Honorar.

Bei bestimmten Kursen können die Kursgebühren, die sich an den Selbstkosten der KVHS orientieren, pauschal festgesetzt werden. Solche Kurse sind insbesondere nicht förderungswürdige Maßnahmen nach dem Weiterbildungsgesetz. Die Gebühren dieser Kurse errechnen sich aus dem Dozentenhonorar, geteilt durch die Mindestteilnehmerzahl zuzüglich 25 %.

Gleiches gilt für die Kurse, bei denen das Dozentenhonorar über den in der Honorarordnung festgelegten Sätzen liegt.

 

Ermäßigungen:
Für Veranstaltungen erhalten auf Antrag Kinder im Vorschulalter, Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von  Leistungen nach SGB II, SGB XII und § 6a Bundeskindergeld, Senioren (ab dem vollendeten 67. Lebensjahr) sowie schwer Behinderte eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr von 25%. Die Zugehörigkeit zu diesen Personengruppen muss gegenüber dem zuständigen Außenstellenleiter bzw. der zuständigen Außenstellenleiterin nachgewiesen werden.