Nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub vom Arbeitgeber. Nähere Details dazu sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des zuständigen Ministeriums unter https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung


Als Argument für die Arbeitgeber: bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten kann auf Antrag beim Ministerium ein Anteil des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erstattet werden!

Wir bieten auch regelmäßig anerkannte Kurse nach dem BFG an bei der kvhs Kaiserslautern - teils sogar im Ausland (organisiert durch die Kursleitung). Bei uns zahlen Sie nur den günstigen Unterricht!

Sie finden unser aktuelles Angebot an Kursen dazu durch Eingabe des Suchbegriffs "Bildungsurlaub" in der Suchleiste. Alle Kurse sind entsprechend gekennzeichnet.