Vorsorgende Verfügungen - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
VortragJeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, auch für einen vorübergehenden Zeitraum, geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden, sind nicht die gesetzlichen Vertreter. Für die Situationen der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgen.
Der Vortrag der Behindertenhilfe Westpfalz e.V. ist kostenfrei, doch Anmeldung erforderlich.
1 Nachmittag, 24.10.2024 Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Betreuungsverein der Behindertenhilfe Westpfalz e.V. | |||
242.89100 | |||
Außenstelle Landstuhl II | |||
kostenfrei |