Nach dem rheinland-pfälzischen Bildungszeitgesetz (BZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Bildungszeit vom Arbeitgeber. Nähere Details dazu sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des zuständigen Ministeriums unter Bildungszeit . Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.


Den benötigten Nachweis zur Anerkennung erhalten Sie dann nach Anmeldung von uns per Mail zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Einige Kurse sind auch im Saarland nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) anerkannt, dies haben wir in der Beschreibung jeweils ausgewiesen.

Sie finden unser aktuelles Angebot an Kursen dazu durch Eingabe des Suchbegriffs "Bildungszeit" in der Suchleiste. Alle Kurse sind entsprechend gekennzeichnet.


Bitte beachten Sie für Französisch auch den gesonderten Artikel auf unserer Homepage "Lernen wie Gott in Frankreich"!