Vorsorgende Verfügungen - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, auch für einen vorübergehenden Zeitraum, geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden, sind nicht die gesetzlichen Vertreter. Für die Situationen der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgen.

Der Vortrag der Behindertenhilfe Westpfalz e.V. ist kostenfrei, doch Anmeldung erforderlich.

1 Vormittag, 10.03.2026
Dienstag, 10:00 - 12:00 Uhr
1 Termin(e)
Di 10.03.2026 10:00 - 12:00 Uhr wird noch bekannt gegeben unter www.kvhs-kl.de
Betreuungsverein der Behindertenhilfe Westpfalz e.V.
261.86100
Außenstelle Landstuhl II
kostenfrei

Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)